
Berlin, 13. Februar 2025 – Bei Verdacht auf eine Seltene Erkrankung oder bei entsprechender Diagnose können niedergelassene Ärzte und Ärztinnen ein Zentrum für Seltene Erkrankungen um Unterstützung bitten. Der Anmeldeprozess ist je nach Zentrum unterschiedlich geregelt und nimmt bis zu mehrere Monate in Anspruch. Lesen Sie auf dieser Seite, wie Sie Ihre Patientinnen und Patienten überweisen können.
An Zentren für Seltene Erkrankungen (ZSE) wird die Expertise verschiedener Fachrichtungen gebündelt, um Seltene Erkrankungen (SE) zu diagnostizieren und/oder zu behandeln. Die ZSE sind national eng miteinander vernetzt und auf internationaler Ebene in mehreren Netzwerken aktiv. Sie arbeiten intensiv mit Patientenorganisationen zusammen. Außerdem finden hier auch Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Forschungsvorhaben zu bestimmten Seltenen Erkrankungen bzw. Seltenen Krankheitsgruppen statt.
Wie melde ich Patienten an einem Zentrum für Seltene Erkrankungen an?
Jedes ZSE hat ein eigenes Anmeldeverfahren. Auch unterscheiden die meisten Zentren zwischen Patienten und Patientinnen mit einer gesicherten Diagnose und solchen mit unklarer Diagnose und Verdacht auf SE.
Zudem stellen manche ZSE spezielle Bedingungen an die Aufnahme. Beispielsweise nimmt das Berliner Centrum für Seltene Erkrankungen an der Charité nur Menschen aus Berlin oder Brandenburg auf.
Genaue Informationen zum Anmeldevorgang lassen sich den jeweiligen Webseiten der Zentren entnehmen.
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Anmeldung mit gesicherter Diagnose
Ärzte und Ärztinnen können Menschen mit gesicherter SE zur Behandlung an ein ZSE überweisen. Auf dem Überweisungsschein muss die ärztliche Diagnose vermerkt sein. Häufig werden auch zusätzliche Unterlagen wie beispielsweise Fragebögen oder Untersuchungsbefunde benötigt.
An einigen ZSE ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Fachzentrum (Typ-B-Zentrum) möglich. Bei Fragen oder Unsicherheiten kann das Typ-A-Zentrum natürlich kontaktiert werden, beispielsweise wenn kein passendes Fachzentrum gefunden wurde.
An anderen ZSE müssen sich Patientinnen und Patienten oder die behandelnden Ärzte und Ärztinnen mit ihren Anliegen zuerst an das Typ-A-Zentrum wenden und werden dann entsprechend weitergeleitet.
An manchen ZSE besteht die Möglichkeit, Patienten während einer interdisziplinären Fallkonferenz oder telemedizinischen Fallkonferenz vorzustellen.
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Anmeldung ohne gesicherte Diagnose
Für Patienten mit unklarer Diagnose und Verdacht auf SE gibt es in der Regel ein eigenes Anmeldeverfahren. Neben der ärztlichen Überweisung fordern die ZSE dafür mehrere Unterlagen an – etwa ausgefüllte Fragebögen, Epikrisen sowie Vorbefunde. Manche ZSE bevorzugen die postalische Zustellung der Unterlagen, bei anderen kann die Zusendung online erfolgen. Bei einigen Zentren ist eine Online-Registrierung vorab erforderlich.
Im nächsten Schritt prüft das ZSE die Unterlagen und entscheidet, ob eine Aufnahme ins Zentrum stattfinden oder direkt eine Empfehlung oder Verdachtsdiagnose ausgesprochen werden kann. Die ZSE können je nach Bedarf Fallkonferenzen, die persönliche Vorstellung in der Sprechstunde sowie weitere Untersuchungen oder auch die Weiterleitung an ein Fachzentrum veranlassen. Die überweisenden Ärzte und Ärztinnen wie auch ihre Patienten erhalten ein schriftliches Empfehlungsschreiben über das weitere Vorgehen und eine Diagnose, soweit diese möglich war.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Unterlagen, die von den ZSE häufig angefragt werden, sind:
- Ärztliche Überweisung an das Zentrum
- Anmeldebogen des Zentrums
- Fragebogen zur Krankheitsgeschichte
- Kopie aller Arztbriefe, Labor- und bildgebenden Befunde
- Darstellung der Krankengeschichte aus Sicht des Erkrankten oder des Arztes
- Kontaktdaten des überweisenden Arztes, der überweisenden Ärztin
- Einverständniserklärung des Patienten zur Datenverarbeitung
Bisweilen fordert ein Zentrum im Laufe des Vorgangs weitere Unterlagen an. Deshalb ist es sinnvoll, von den Patienten und Patientinnen vorab alle Dokumente zur Krankengeschichte zu erbitte.
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Besonderheiten der bayerischen Zentren für Seltene Erkrankungen
Die sechs bayerischen ZSE sind im Bayerischen Arbeitskreis für Seltene Erkrankungen (BASE-Netz) miteinander vernetzt. Wer dort Patienten anmelden möchte, muss sich zunächst über das Onlineportal des BASE-Netzes anmelden.
Während des Anmeldevorgangs versendet das Onlineportal mehrere E-Mails mit Zugangscodes sowie einen Fragebogen zum Beschwerdebild. Zusätzlich fordert das jeweilige ZSE weitere Unterlagen auf dem Postweg an.
Welche Aufgaben haben Zentren für Seltene Erkrankungen?
Das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltene Erkrankungen (NAMSE) hat in seinem 2013 veröffentlichten Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Seltenen Erkrankungen einen Vorschlag für die die Strukturierung der ZSE gemacht. Darin werden drei Typen von ZSE unterschieden, die jeweils unterschiedliche Aufgaben übernehmen.
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Typ-A-Zentren
Typ-A-Zentren oder Referenzzentren sind in der Regel an Universitätskliniken angesiedelt. Sie haben übergeordnete, koordinierende und krankheitsübergreifende Aufgaben in der Grundlagenforschung, der klinischen Forschung, der studentischen Lehre, der Qualitätssicherung sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten. Typ-A-Zentren unterstützen bei der Koordination der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer gesicherten Diagnose.
Darüber hinaus sind sie für Patientinnen und Patienten mit unklarer Diagnose zuständig, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine SE vorliegt. Zudem halten sie zentrale Ressourcen wie beispielsweise Patientenregister, Biobanken oder innovative Spezialdiagnostik vor.
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Typ-B-Zentren
Typ-B-Zentren oder Fachzentren sind Krankenhauseinrichtungen mit ambulantem und stationärem interdisziplinärem Versorgungsangebot für bestimmte SE. Sie erbringen Versorgungsleistungen bei Menschen mit gesicherter Diagnose oder einer klaren Verdachtsdiagnose. Häufig sind Typ-B-Zentren als sogenannte integrierte Typ-B-Zentren einem Typ-A-Zentrum angegliedert.
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Typ-C-Zentren
Typ C-Zentren oder Kooperationszentren arbeiten ebenfalls krankheits- oder krankheitsgruppenspezifisch für Menschen mit gesicherter Diagnose oder einer klaren Verdachtsdiagnose, verfügen aber über ein rein ambulant ausgerichtetes interdisziplinäres Versorgungsangebot. Typ-C-Zentren können beispielsweise niedergelassene Schwerpunktpraxen, Gemeinschaftspraxen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) oder Krankenhäuser sein.
Diese Information wurde erstellt von Anne Engler, Johanna Lindner, Jochen Randig, Lisa-Marie Ströhlein (alle Stiftung Gesundheitswissen).
Quellennachweis mit einer Übersicht über das methodische Vorgehen
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Quellen
Hebestreit H. Zentren für Seltene Erkrankungen – Strukturen, Aufgaben und Netzwerke. Gefasschirurgie 2021; 26(8):577–82. doi: 10.1007/s00772-021-00813-w.
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Aktualität der Informationen
Dieser Text wurde ursprünglich am 13. Februar 2025 erstellt und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Nächste geplante Aktualisierung: Februar 2026.
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Interessenkonflikte
Bei der Erstellung dieser Gesundheitsinformationen lagen keine Interessenkonflikte vor.