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Zentren für Seltene Erkrankungen: Wie überweise ich Patienten?

Eine Ärztin füllt Unterlagen aus.

© iStock.com/ FreshSplash

Berlin, 13. Februar 2025 – Bei Verdacht auf eine Seltene Erkrankung oder bei entsprechender Diagnose können niedergelassene Ärzte und Ärztinnen ein Zentrum für Seltene Erkrankungen um Unterstützung bitten. Der Anmeldeprozess ist je nach Zentrum unterschiedlich geregelt und nimmt bis zu mehrere Monate in Anspruch. Lesen Sie auf dieser Seite, wie Sie Ihre Patientinnen und Patienten überweisen können.

An Zentren für Seltene Erkrankungen (ZSE) wird die Expertise verschiedener Fachrichtungen gebündelt, um Seltene Erkrankungen (SE) zu diagnostizieren und/oder zu behandeln. Die ZSE sind national eng miteinander vernetzt und auf internationaler Ebene in mehreren Netzwerken aktiv. Sie arbeiten intensiv mit Patientenorganisationen zusammen. Außerdem finden hier auch Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Forschungsvorhaben zu bestimmten Seltenen Erkrankungen bzw. Seltenen Krankheitsgruppen statt. 

Wie melde ich Patienten an einem Zentrum für Seltene Erkrankungen an?

Jedes ZSE hat ein eigenes Anmeldeverfahren. Auch unterscheiden die meisten Zentren zwischen Patienten und Patientinnen mit einer gesicherten Diagnose und solchen mit unklarer Diagnose und Verdacht auf SE.

Zudem stellen manche ZSE spezielle Bedingungen an die Aufnahme. Beispielsweise nimmt das Berliner Centrum für Seltene Erkrankungen an der Charité nur Menschen aus Berlin oder Brandenburg auf.

Genaue Informationen zum Anmeldevorgang lassen sich den jeweiligen Webseiten der Zentren entnehmen. 

  • Anmeldung mit gesicherter Diagnose
  • Anmeldung ohne gesicherte Diagnose

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Unterlagen, die von den ZSE häufig angefragt werden, sind:

  • Ärztliche Überweisung an das Zentrum
  • Anmeldebogen des Zentrums
  • Fragebogen zur Krankheitsgeschichte
  • Kopie aller Arztbriefe, Labor- und bildgebenden Befunde
  • Darstellung der Krankengeschichte aus Sicht des Erkrankten oder des Arztes
  • Kontaktdaten des überweisenden Arztes, der überweisenden Ärztin
  • Einverständniserklärung des Patienten zur Datenverarbeitung

Bisweilen fordert ein Zentrum im Laufe des Vorgangs weitere Unterlagen an. Deshalb ist es sinnvoll, von den Patienten und Patientinnen vorab alle Dokumente zur Krankengeschichte zu erbitte. 

  • Besonderheiten der bayerischen Zentren für Seltene Erkrankungen

Welche Aufgaben haben Zentren für Seltene Erkrankungen?

Das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltene Erkrankungen (NAMSE) hat in seinem 2013 veröffentlichten Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Seltenen Erkrankungen einen Vorschlag für die die Strukturierung der ZSE gemacht. Darin werden drei Typen von ZSE unterschieden, die jeweils unterschiedliche Aufgaben übernehmen.

  • Typ-A-Zentren
  • Typ-B-Zentren
  • Typ-C-Zentren

Diese Information wurde erstellt von Anne Engler, Johanna Lindner, Jochen Randig, Lisa-Marie Ströhlein (alle Stiftung Gesundheitswissen).

Quellennachweis mit einer Übersicht über das methodische Vorgehen

  • Quellen
  • Aktualität der Informationen
  • Hinweis zu unseren Informationen
  • Interessenkonflikte