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Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) bei Seltenen Erkrankungen

Wie sie funktioniert und was sie leistet

Ärztin zeigt Patientin etwas auf dem Tablet.

© istock.com/ fizkes

Berlin, 31.10.2023 - Die Krankheitsbilder bei Seltenen Erkrankungen sind meist komplex und benötigen eine spezialisierte Versorgung. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) unterstützt bei der Therapie einiger Seltener Erkrankungen. Lesen Sie hier, was die ASV ausmacht und wie Sie als Arzt oder Ärztin Patienten vermitteln können.

Hausärzte und Hausärztinnen sowie Kinderärzte und Kinderärztinnen haben eine Schlüsselrolle bei Seltenen Erkrankungen inne. Neben der Primärversorgung gehört auch die Koordination der fachärztlichen Versorgung zu ihren Aufgaben. Eine gute Kooperation mit Fachärzten, Fachärztinnen und Zentren für Seltene Erkrankungen ist essenziell für die Versorgung von Seltenen Erkrankungen. Für einige wenige Seltene Erkrankungen ist auch eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) möglich.

Was ist die ambulante spezialfachärztliche Versorgung?

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist ein Versorgungskonzept für Patienten und Patientinnen mit komplexen, schwer therapierbaren oder Seltenen Erkrankungen. Dieses Konzept wurde im April 2014 auf Grundlage des Paragraf 116 b SGB V eingeführt, um die Versorgung der genannten Patientengruppen zu verbessern. In der ASV können niedergelassene Facharztpraxen mit einem nahegelegenen Krankenhaus zusammenarbeiten. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

Welche Patienten und Patientinnen können an einer ASV teilnehmen?

Laut Gesetz soll die ASV Patienten und Patientinnen mit Seltenen Erkrankungen, besonderen Krankheitsverläufen sowie mit einem Bedarf an hochspezialisierten Leistungen zur Verfügung stehen. Bisher kann die ASV für folgende Seltene Erkrankungen angeboten werden (Stand August 2023):

•    Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
•    Neuromuskuläre Erkrankungen
•    Sarkoidose
•    Hämophilie
•    Ausgewählte seltene Lebererkrankungen
•    Morbus Wilson
•    Mukoviszidose
•    Pulmonale Hypertonie
•    Marfan-Syndrom
•    Tuberkulose

Weitere erkrankungsspezifische ASV-Anforderungen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss schrittweise erarbeitet.

Welche Aufgaben übernimmt die ASV?

In den Richtlinien über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV-RL) ist festgelegt, welche Anforderungen ein ASV-Team erfüllen muss. Dabei muss das ASV-Team nicht alle Ressourcen und Kompetenzen selbst vorhalten. Es ist ausreichend, wenn das Geforderte in kooperierenden Einrichtungen vorhanden ist.

Die konkreten Aufgaben der ASV richten sich nach der jeweiligen Erkrankung. Eine vollständige Übersicht ist in den Richtlinien enthalten. Beispielhafte Aufgaben sind:

•    Anamnese und körperliche Untersuchungen
•    Funktionsdiagnostik und bildgebende Diagnostik
•    Histologische und zytologische Untersuchungen
•    Laboruntersuchungen
•    Notfallversorgung
•    Behandlung von Therapienebenwirkungen, Komplikationen und unerwünschten Behandlungsfolgen
•    Behandlungsplan, -durchführung und -kontrolle
•    Einleitung einer Rehabilitation
•    Medikamentöse Therapien
•    Physikalische Therapie

Das ASV-Team informiert darüber hinaus über Angebote, die für den Alltag mit der Erkrankung hilfreich sein können, wie beispielsweise Hilfsmittel, Selbsthilfegruppen oder soziale Dienste. Zur Qualitätssicherung muss ein ASV-Team eine durchschnittliche Mindestmenge an Behandlungen vorweisen.

  • Team
  • Behandlungsstätten
  • Zuständigkeiten

Wo findet man ein passendes ASV-Angebot in der Nähe?

Die ASV-Servicestelle informiert über das Angebot und die Anforderungen der ASV. Sie wird gemeinsam durch den GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Deutschen Krankenhausgesellschaft betrieben. Ärzte und Ärztinnen können im ASV-Verzeichnis nach einem passenden Angebot für ihre Patienten und Patientinnen in der Nähe suchen.

Wie vermittle ich meinen Patienten, meine Patientin an die ASV?

Patienten und Patientinnen können direkt an die ASV überwiesen werden. Die Überweisung kann je nach Erkrankung für ein oder für mehrere Quartale ausgestellt werden, sofern eine gesicherte Diagnose vorliegt. Bei Seltenen Erkrankungen ist eine Verdachtsdiagnose ausreichend. Ist der behandelnde Arzt, die Ärztin selbst ein Teil des ASV-Teams, wird keine Überweisung benötigt. Auch am Ende eines stationären Aufenthaltes kann eine ASV veranlasst werden. Dabei wird keine Überweisung benötigt, wenn sich die Weiterbehandlung durch ein ASV-Team einer Klinik direkt an den stationären Aufenthalt anschließt.

Wie läuft die ASV ab?

Patienten und Patientinnen treten mit einem in Frage kommenden ASV-Team in Kontakt und vereinbaren ggf. einen ersten Termin. Anschließend werden sie in die Entscheidungsfindung zu den diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen mit eingebunden. Solange das Krankheitsbild den Kriterien des G-BA entspricht, können Patienten und Patientinnen in der ASV behandelt werden. Bei Seltenen Erkrankungen ist dies in der Regel dauerhaft der Fall. Das Verlassen der ASV auf eigenen Wunsch ist jederzeit möglich.

Nach Behandlungsabschluss erhalten Patienten und Patientinnen eine schriftliche Information über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen. Die weiterbehandelnden Ärzte und Ärztinnen erhalten gemäß dem Überleitungsmanagement einen patientenverständlichen Überleitungsbrief. Dieser beinhaltet neben Angaben zur Diagnose auch weitere Therapievorschläge inklusive medikamentöser und weiterer Therapiemaßnahmen.
 

ASV für Patienten erklärt

Sie möchten Ihre Patienten und Patientinnen über die ASV informieren?
Der G-BA bietet eine „Patienteninformation zur Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung “ an (Stand 10.10.2022).

Zur Patienteninformation

  • Wie kann ich selbst Teil eines ASV-Teams werden?
  • Wie lässt sich ein ASV-Team gründen?

Diese Information wurde erstellt von: Dr. Pia Gamradt, Johanna Lindner, Jochen Randig, Lisa-Marie Ströhlein (alle Stiftung Gesundheitswissen).