Berlin, aktualisiert am 10. Januar 2024 – Der Besuch eines Zentrums für Seltene Erkrankungen bedeutet für manchen Patienten das Ende einer langen Ärzte-Odyssee. Hier bekommen viele Menschen zum ersten Mal eine klare Diagnose oder sogar eine Behandlung. Doch der Weg ins Zentrum erfordert Zeit und Geduld. Lesen Sie hier, wie Sie Patient oder Patientin an einem Zentrum für Seltene Erkrankungen werden können.
In Deutschland gibt es 36 Zentren für Seltene Erkrankungen. Sie haben begrenzte Plätze für Patienten und Patientinnen, gleichzeitig aber auch sehr viele Anfragen. Wer sich an ein Zentrum wendet, muss also mit Wartezeiten von mehreren Wochen oder Monaten rechnen.
Zentren für Seltene Erkrankungen können keine Akut- oder Notfallversorgung übernehmen. Bei akuten Beschwerden oder Notfällen müssen sich die Betroffenen an die behandelnden Ärzte und Ärztinnen oder die Notfallambulanz wenden.
Zentrum für Seltene Erkrankungen: Von der Diagnose bis zur Aufnahme
Um an einem Zentrum für Seltene Erkrankungen aufgenommen zu werden, muss entweder der Verdacht auf eine Seltene Erkrankung bestehen oder eine gesicherte Diagnose vorliegen. Betroffene brauchen deshalb von ihren Haus- oder Fachärzten eine Überweisung an das jeweilige Zentrum.
Außerdem werden in der Regel weitere Unterlagen benötigt wie beispielweise die Krankenakte oder ausgefüllte Fragebögen, damit das Zentrum sich ein genaues Bild machen kann. Wie die Anmeldung genau abläuft, unterscheidet sich je nach Zentrum und wird in der Regel auf dessen Webseite erklärt.
Nach der Anmeldung werden die eingereichten Unterlagen geprüft und in Fallbesprechungen mit verschiedenen Fachleuten diskutiert. Manchmal werden Betroffene auch gebeten selbst in dem Zentrum vorbeizukommen oder weitere Untersuchungen durchführen zu lassen.
Die Zentren erhalten viele Anfragen. In der Regel werden diese der Reihe nach bearbeitet. Dabei kann es zu längeren Wartezeiten kommen, denn jeder Fall wird sehr gründlich geprüft, um passende Diagnosen und Behandlungen zu finden.
Wie Sie ein Zentrum für Seltene Erkrankungen finden, erfahren Sie auf dem Zentralen Informationsportal über Seltene Erkrankungen.
Wissen ist gesund.
Wie melde ich mich am Zentrum für Seltene Erkrankungen an?
Auch wenn die Versuchung groß ist, sich an mehreren Zentren gleichzeitig anzumelden: Die Zentren bitten darum, sich immer nur an eine Institution zu wenden und zu warten, bis das Bearbeitungsverfahren dort abgeschlossen ist. In der Regel werden Anfragen der Reihe nach abgearbeitet. Es kann aber auch vorkommen, dass ein Fall aufgrund der Dringlichkeit vorgezogen wird.
Der Aufnahmeprozess unterscheidet sich je nach Zentrum. Auf der Internetseite der jeweiligen Einrichtung finden Sie genaue Informationen zum Anmeldeverfahren. In der Regel wird dabei unterschieden, ob bereits eine Diagnose vorliegt oder nicht.
Wie muss ich mich bei einer bekannten Diagnose anmelden?
Patienten und Patientinnen, die bereits eine gesicherte Diagnose haben und eine Anlaufstelle für die weitere Versorgung suchen, benötigen eine Überweisung des behandelnden Arztes oder der Ärztin. Auf dem Überweisungsschein müssen das entsprechende Zentrum und die Diagnose vermerkt sein. Häufig werden auch zusätzliche Unterlagen wie beispielsweise Fragebögen oder Untersuchungsbefunde benötigt. Wann diese Unterlagen vorliegen müssen, unterscheidet sich je nach Zentrum.
An einigen Zentren für Seltene Erkrankungen können sich Betroffene oder die behandelnden Ärztinnen und Ärzte direkt an das entsprechende Fachzentrum (B-Zentrum) wenden. An anderen Zentren ist es erforderlich, zuerst das Referenzzentrum (A-Zentrum) zu kontaktieren. Es gibt Zentren, bei denen der Arzt oder die Ärztin den Patienten vorstellen muss. Manchmal besteht auch die Möglichkeit, Betroffene im Rahmen einer Fallkonferenz vorzustellen.
Wie muss ich mich bei einer unklaren Diagnose anmelden?
Wer ein Zentrum für Seltene Erkrankungen ohne Diagnose aufsuchen möchte, benötigt ebenfalls eine ärztliche Überweisung. Auch hier gibt es je nach Zentrum unterschiedliche Vorgehensweisen, die Sie auf der Internetseite des jeweiligen Zentrums nachlesen können. An einigen Zentren können sich Patienten und Patientinnen selbst anmelden, an anderen ist dies nur über die behandelnden Ärzte und Ärztinnen möglich.
In der Regel werden für die Anmeldung verschiedene Unterlagen angefordert, die das Zentrum zunächst prüft. Anschließend wird entschieden, ob das Zentrum den Patienten, die Patientin aufnimmt. Manchmal können die Fachleute des Zentrums auch ohne stationäre Aufnahme eine Diagnose stellen.
Das weitere Vorgehen unterscheidet sich je nach Zentrum. Patienten oder Patientinnen können gebeten werden, sich am Zentrum vorzustellen, oder werden an andere Anlaufstellen innerhalb und außerhalb des Zentrums weitergeleitet. Manchmal erhalten Patienten und Ärzte auch ein Schreiben mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Welche Unterlagen muss ich vorbereiten?
Jedes Zentrum fordert bei der Anmeldung bestimmte Unterlagen von der behandelnden Ärztin oder vom Patienten an. Welche Unterlagen das jeweilige Zentrum benötigt, steht auf dessen Internetseite. Es ist wichtig, diese Unterlagen vollständig und auf dem geforderten Weg vorzulegen. Das spart Zeit bei der Bearbeitung des eigenen Falls. Häufig angefragte Unterlagen sind:
- Ärztliche Überweisung an das Zentrum
- Anmeldebogen des Zentrums
- Fragebogen zur Krankheitsgeschichte
- Kopie aller Arztbriefe, Laborbefunde oder bildgebenden Untersuchungen
- Darstellung der Krankengeschichte aus Sicht des Erkrankten oder des Arztes
- Kontaktdaten des behandelnden Arztes, der Ärztin
- Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung
Manchmal fordert ein Zentrum im Laufe des Vorgangs weitere Unterlagen an. Deshalb ist es sinnvoll, alle Dokumente zur eigenen Krankengeschichte übersichtlich, z. B. in einem Ordner, zu sammeln.
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Besonderheiten der bayerischen Zentren für Seltene Erkrankungen
Die sechs bayerischen Zentren sind im Bayerischen Arbeitskreis für Seltene Erkrankungen (BASE-Netz) miteinander vernetzt. Wer an einem dieser Zentren aufgenommen werden möchte, muss sich zunächst über das Onlineportal des BASE-Netzes anmelden. Darüber kann man sich auch für das Zentrum der Wahl anmelden.
Nach Prüfung der Anmeldung erhält der Patient, die Patientin eine Rückmeldung des Zentrums sowie mehrere E-Mails mit verschiedenen Zugangscodes. Die E-Mail mit dem Betreff „Anforderung Aufnahmeinformationen BASE-Netz Portal“ enthält einen Zugangscode zu einem Fragebogen über die Beschwerden. Zusätzlich ist es erforderlich, weitere Unterlagen auf dem Postweg an das jeweilige Zentrum zu senden. Diese können sich je nach Zentrum etwas unterscheiden. Daher ist es wichtig, sich vorab auf der Website des BASE-Netzes zu informieren, welche Unterlagen das ausgewählte Zentrum benötigt.
Über den Zugangscode einer zweiten E-Mail mit dem Betreff „Anforderung Dokumente BASE-Netz Portal“ enthalten Patienten und Patientinnen einen Zugangscode zu einer Internetseite, auf der vorhandene medizinische Unterlagen wie beispielsweise Arztbriefe und Laborbefunde hochgeladen werden können.
Über eine dritte E-Mail mit dem Betreff „Anforderung Epikrise Zuweiser BASE-Netz Portal“ erhalten Patienten und Patientinnen den Zugangscode zu einem Fragebogen für die behandelnde Hausärztin, den behandelnden Hausarzt, der an diese weitergeleitet werden soll. Wenn Fragen auftreten, sollten diese an das Zentrum gerichtet werden, bei dem die Anmeldung erfolgt ist.
Nähere Informationen erhält man auf der Website des BASE-Netz es.
Diese Information wurde erstellt von: Pia Gamradt, Johanna Lindner, Jochen Randig, Lisa-Marie Ströhlein (alle Stiftung Gesundheitswissen)
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Quellen
Für die Informationen in diesem Artikel wurde ein Screening der Websites der Zentren für Seltene Erkrankungen durchgeführt. Einen Quellennachweis mit einer Übersicht über das methodische Vorgehen können Sie hier einsehen.
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Aktualität der Informationen
Dieser Text wurde ursprünglich am 27. Januar 2023 erstellt und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert - zuletzt am 01. Februar 2024. Nächste geplante Aktualisierung: Februar 2025.
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Hinweis: Diese Gesundheitsinformationen können das Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin nicht ersetzen.
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Interessenkonflikte
Bei der Erstellung dieser Gesundheitsinformationen lagen keine Interessenkonflikte vor.